Langzeit EKG


Die Langzeit-EKG-Aufzeichnung dient hauptsächlich der Erkennung und Bewertung von Herzrhythmusstörungen oder von Symptomen, die durch Herzrhythmusstörungen verursacht sein können.


Bei der Durchführung eines Langzeit-EKGs werden die Herzschläge in einem Zeitraum von 24 bis minimal 18 Stunden aufgezeichnet. Dies geschieht über einen so genannten Langzeit-EKG-Rekorder, der die Aufzeichnungen speichert.

Zur Durchführung ist es notwendig, dass mehrere Elektroden an der Brustwand aufgeklebt werden. Das Aufzeichnungsgerät kann dann beispielsweise an einem Gürtel befestigt werden.



Während der Aufzeichnung sollte der Patient seine Beschwerden und Aktivitäten genau aufschreiben und dem Arzt mitteilen. Nur so lassen sich Veränderungen im EKG mit entsprechenden Ereignissen in Zusammenhang bringen.


Die Langzeit-EKG-Aufzeichnung dient hauptsächlich der Erkennung und Bewertung von Herzrhythmusstörungen oder von Symptomen, die durch Herzrhythmusstörungen verursacht sein können. Hierzu zählt anfallsweises Herzrasen, Herzstolpern, Schwindelattacken aber auch Ohnmachtserscheinungen (Synkopen).

Bei einem zurückliegenden Herzinfarkt oder einer schweren Herzmuskelschwäche können unbemerkt lebensbedrohliche Rhythmusstörungen bestehen und  nur durch ein Langzeit-EKG aufgedeckt werden.

Bei Patienten mit Vorhofflimmern oder Vorhofflattern lassen sich im Langzeit-EKG Episoden von Rhythmusstörungen aufdecken, die vom Patienten nicht bemerkt werden, insbesondere während der Nachtzeit.

Auch harmlose Rhythmusstörungen, die den Patienten beängstigen, lassen sich mit einem Langzeit-EKG rasch diagnostizieren.

Sollten die Symptome nicht täglich auftreten, bleibt das Langzeit-EKG oft ohne wegweisenden Befund. In diesen Fällen bietet die kardiologische Praxisklinik eine so genannte Untersuchung mit einem Event-Rekorder an. Dieses Gerät wird Ihnen über einen längeren Zeitraum zur Verfügung gestellt. Im Unterschied zum Langzeit-EKG tragen Sie dieses Gerät ständig bei sich und können Ihr EKG bei Auftreten der Rhythmusstörungen oder Ihren Beschwerden direkt über die Haut ableiten.


Von den Krankenkassen wird diese Untersuchung in aller Regel nicht übernommen. Aus diesem Grund müssen wir für das Überlassen und Auswerten dieses Gerätes eine Gebühr von 58,29 Euro erheben.



 

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Akademische Lehrpraxis der Universitätsmedizin Mannheim